Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung.
Alle Rechnungen sind am vorgesehenen Fälligkeitsdatum zahlbar.
Jede nicht fristgerecht beglichene Rechnung wird ohne schriftliche Ankündigung mit 12% Verzugszinsen belegt und eine Pauschalentschädigung von 15% erhoben.
Beanstandungen in Bezug auf Rechnungen müssen schriftlich innerhalb einer Woche nach Versand der Rechnung erhoben werden.
Für Streitfragen ist St.Vith der einzig zuständige Gerichtsstand.